Globale Friedenspartnerschaft Anhänge – Sonderentwicklungszonen (SEZs)

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Ergänzung und Präzisierung zu Artikel 9, 10 und 16 des GPP-Hauptvertrags.

Dieser Anhang definiert die Verwaltung, Investitionsbedingungen, Sicherheitsstruktur, soziale Regeln, Transparenzmechanismen, wirtschaftliche Anreize, Regeln für politische Flüchtlinge und humanitäre Versorgungszentren (HCCs) in den SEZs.

Anhänge

Anhang 1: Ziele und Grundstruktur der SEZs

Die SEZs dienen der gezielten wirtschaftlichen Entwicklung benachteiligter Regionen. Sie kombinieren Investitionsfreiheit mit sozialer Verantwortung.

  • Autonomer Sonderstatus: Jede SEZ hat für 40 Jahre Autonomiestatus als GPP-Hoheitsgebiet (Union Freedom / UF).
  • Rückgabe: Nach 40 Jahren erfolgt die Rückführung ohne Gegenleistung in das Territorium des Gastgeberlandes.
  • Steuerbefreiung: Keine klassischen Steuern, sondern ein einheitliches Transaktionsentgelt von 18 % auf wirtschaftliche Umsätze (ausgenommen Investitionen).
  • Ziel: Sozial stabilisierte, rechtssichere und wirtschaftlich wettbewerbsfähige Zonen, die auch Friedensstifterfunktionen übernehmen.

Anhang 2: Verwaltung und Wahl der Geschäftsführung

  • Struktur:
    Nicht gewinnorientierte Geschäftsführung mit gewähltem Präsidenten (CEO) und Stellvertreter.
  • Wahlprozess:
    • Bewerbung mit Entwicklungs- und Investorenprogramm (max. 30 Seiten),
    • Vorstellung vor GPP-Wahlgremium,
    • Amtsdauer: 2 Jahre,
    • Verpflichtende 10 % Budgetreserve.
  • Kontrolle & Verantwortung:
    • Persönliche Haftung bei grober Fahrlässigkeit,
    • Absetzung bei mehr als 3 % Zielabweichung,
    • Interimsleitung durch zweitplatziertes Team, Neuwahl binnen 30 Tagen.
  • Vergütung:
    • Fixbudget gemäß Antrag,
    • Erfolgsprämie: max. 1 % der eingenommenen Transferentgelte bei Zielerreichung.

Anhang 3: Bank- und Finanzsystem

  • Staatliche SEZ-Bank:
    • Digitale Transaktionen ausschließlich über staatliche Onlinebank,
    • Keine Bargeldtransfers, keine Fremdwährungen,
    • Monatliche Prüfungen durch externe Gutachter.
  • Transparenz:
    • Jede Zahlung nachvollziehbar dokumentiert,
    • Budgetverwendung öffentlich einsehbar.

Anhang 4: Überwachung des Zahlungsverkehrs durch die SEZ-Staatsbank

  • Die staatliche SEZ-Bank überwacht sämtliche Transaktionen in Echtzeit und führt monatliche Auswertungen durch, um sicherzustellen, dass sämtliche Mittel gemäß den vorgesehenen Haushalts- und Programmzielen verwendet werden.
  • Abweichungen, Anomalien oder Regelverstöße werden automatisch markiert und an das interne Kontrollgremium gemeldet.

Externe Kontrolle durch unabhängige Wirtschaftsprüfer

  • Die SEZs sind verpflichtet, jährlich mindestens einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen, der die Einhaltung der Finanzierungs-, Vergabe- und Ausgabenregelungen prüft.
  • Der vollständige Prüfbericht wird gemäß Artikel 16 Absatz 2 und 3 an:
    • die GPP-Finanzaufsicht,
    • sowie den GPP-Transparenzbeirat übermittelt.
  • Die wichtigsten Kennzahlen und Prüfergebnisse sind öffentlich auf der SEZ-Webplattform einzusehen.

Sanktionen bei Verstößen

  • Werden Verstöße gegen die Finanzregeln festgestellt – etwa:
    • Zweckentfremdung öffentlicher Mittel,
    • intransparente Vergaben,
    • oder gezielte Verschleierung von Zahlungen – erfolgt eine sofortige Sanktionierung der Verantwortlichen.
  • Mögliche Maßnahmen:
    • Abberufung der Geschäftsführung,
    • Einfrieren von Auszahlungsrechten,
    • Entzug der operativen Leitungsfunktion.
  • Bei schweren Verstößen kann die GPP eine internationale Sonderprüfung anordnen und rechtliche Schritte einleiten.

Sollte ein externer Prüfer nachweislich absichtlich Mängel verschleiern oder unvollständige Berichte erstellen, kann die GPP diesen dauerhaft ausschließen und rechtlich belangen.

Ziel dieser Regelung:
Die SEZs sollen nicht nur effizient, sondern auch glaubwürdig und fair wirtschaften – im Sinne aller Beteiligten und der friedensstiftenden Wirkung, die von ihrer Integrität ausgeht.

Anhang 5: Anreize für Investoren

  • Abgabenfreiheit:
    • Keine Unternehmens- oder Einkommensteuer,
    • Einheitliches Transaktionsentgelt (18 %) für alle Dienstleistungen, auch staatliche (Gesundheit, Infrastruktur etc.).
  • Mietmodelle:
    • Mietfreie Zeit: maximal 5 Jahre (nach Branche & Volumen),
    • Danach: Staffelung nach Größe, Lage, Infrastruktur,
    • Quadratkilometerpreis: 5.000–50.000 USD/Monat.
  • Zollfreiheit:
    • Einfuhrinvestitionen sind von Transfer-Entgelten befreit,
    • Lieferungen in und aus SEZs unterliegen jedoch Lieferkettenüberwachung (siehe Anhang 6).

Anhang 6: Handels- und Warenkontrollen

  • Der gesamte Güterverkehr in und aus der SEZ unterliegt einem elektronisch überwachten Lieferkettenkontrollsystem.
  • Zur Bekämpfung von Schmuggel, Schwarzhandel und Verstößen gegen Import- und Ethikregeln gelten:
    • Durchgehende elektronische Dokumentation aller Warenein- und -ausgänge,
    • Regelmäßige Sicherheitsprüfungen und Stichproben durch unabhängige, akkreditierte Inspektionsdienste.
  • Die Zoll- oder Steuerfreiheit für Investitionsgüter entbindet nicht von dieser Kontrollpflicht.
  • Sanktionen erfolgen ausschließlich bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß durch das SEZ-Sicherheitsorgan gemäß dem GPP-Reglement.

Anhang 7: Sicherheit in der SEZ

  • Schutzstruktur:
    • Militärischer Schutz der Grenzen durch GPP,
    • Gemeinsame Verteidigungszentrale mit klarer Befehlskette.
  • Grenzkontrolle:
    • Biometrische Systeme, Schnellabfertigung unter 10 Minuten.
  • Polizei & Justiz:
    • GPP-Polizei für innere Sicherheit,
    • Ethikrichter für Schnellverfahren.
  • Zuflucht und Immunität:
    • Keine Auslieferung politischer Flüchtlinge, außer bei Kapitalverbrechen (Mord, Geiselnahme etc.).
  • Umgang mit politischen Flüchtlingen:
    • Schutz vor Auslieferung, außer bei: vorsätzlichem Mord, schwerer Körperverletzung, Vergewaltigung, Geiselnahme, unerlaubtem Waffenbesitz in militärischer Dimension, o Entscheidung durch gewählten Ethikrichter oder internationales Schiedsgericht.

Anhang 8: Soziales und Sprachintegration

  • Soziale Absicherung:
    • Finanzierung über Transaktionsentgelt,
    • Betrifft: Gesundheit, Bildung, Kinderbetreuung, Pension, Straßenbau.
  • Sprachregelung:
    • Alle Beschäftigten haben 12 Monate Zeit für Sprachlevel A1–B2,
    • Nichterfüllung heißt Ausreisepflicht.

Anhang 9: Überwachung und Transparenz

  • SEZ-Staatsbank:
    • Echtzeitüberwachung der Transaktionen, monatliche Auswertungen.
  • Externe Kontrolle:
    • Mindestens ein unabhängiger Prüfer, Bericht an GPP-Finanzaufsicht und GPP-Transparenzbeirat gemäß Artikel 16 Absatz 2 und 3,
    • Kennzahlen öffentlich auf SEZ-Plattform einsehbar.
  • Sanktionen:
    • Bei Verstoß: Abberufung, Einfrieren von Auszahlungen, Sonderprüfungen,
    • Prüferhaftung bei absichtlicher Falschberichterstattung.

Anhang 10: Soziale Regeln und Zusammenleben in den SEZs

(Ergänzung zu Artikel 9 des GPP-Hauptvertrags)
Ziel und Geist der Regelung: Dieser Abschnitt dient als Orientierungsrahmen für das Zusammenleben in den SEZs. Die SEZs sind Orte des sozialen Friedens und der gegenseitigen Förderung – nicht der kulturellen Abgrenzung oder sozialen Überforderung. Wer Teil dieser Gemeinschaft werden will, ist willkommen – sofern er bereit ist, mitzuwirken, zu lernen und Verantwortung zu übernehmen.

Weltanschauliche Neutralität
In den Sonderentwicklungszonen (SEZs) der GPP treffen Menschen unterschiedlichster Herkunft, Kulturen und Religionen aufeinander. Um gegenseitigen Respekt, sozialen Frieden und eine diskriminierungsfreie Arbeits- und Lebenswelt zu gewährleisten, gelten folgende Grundsätze:

Religiöse und spirituelle Überzeugungen sind Privatsache. Ihre Ausübung ist im privaten Raum (z. B. Wohnung) uneingeschränkt erlaubt, jedoch in öffentlichen Räumen – insbesondere in Bildungseinrichtungen, Arbeitsstätten, Verwaltungseinrichtungen sowie auf Straßen und Plätzen – nicht gestattet.

Ziel ist es, Spannungen, ideologische Auseinandersetzungen oder die Beeinflussung Dritter zu vermeiden und stattdessen ein gemeinsames, säkulares und friedliches Miteinander zu fördern.

Familiennachzug und soziale Verantwortung
Der Familiennachzug ist grundsätzlich möglich, erfolgt aber an klar definierte Integrationsvoraussetzungen:

a) Sprachliche Voraussetzungen:

  • Angehörige müssen vor der Einreise mindestens zwei von vier Sprachstufen in der Landessprache des Gastlandes nachweisen.
    Dies ist durch zertifizierte Onlinekurse, KI-basierte Sprachnachweise oder offizielle Tests möglich.
  • Die restlichen zwei Sprachstufen sind innerhalb von sechs Monaten nach der Einreise zu absolvieren.
    Dafür stehen kostenlose Integrationskurse in der SEZ zur Verfügung.

b) Wirtschaftliche Selbstständigkeit:

  • Familiennachzug ist nur zulässig, wenn:
    • das Einkommen der bereits in der SEZ arbeitenden Person den Unterhalt der Familie gesichert deckt,
      oder
    • der nachziehende Angehörige eine verbindliche Arbeitszusage in der SEZ vorweisen kann.

c) Soziale Absicherung:

  • Angehörige erhalten vollen Zugang zu medizinischer Versorgung, Sprachförderung, Bildungseinrichtungen und Arbeitsvermittlung –
    sofern die sprachlichen und wirtschaftlichen Mindestvoraussetzungen eingehalten werden.

Anhang 11: Humanitäre Verantwortung – HCCs

  • Humanitarian Care Centers (HCCs):
    • Versorgung mit Lebensmitteln, Medizin, Sozialshops.
    • Finanzierung: ▪ Mitgliedsländer: freiwilliger Beitrag (ab 0,2 % des BIP).
  • Private & Firmen:
    • steuerlich absetzbare Spenden (sofern nationale Gesetze angepasst werden).
    • Verteilungsschlüssel: ▪ Mindestens 80 % der Spenden für Hilfsgüter.
  • Max. 20 % für Logistik und Verwaltung.
    • Lebensmitteltransporte auch aus überschüssigen Waren, z. B. vor Ablaufdatum.

Anhang 12: Friedenssymbol und Sichtbarkeitsrechte im Rahmen der GPP

Verwendung des Taubensymbols durch Unternehmen

  • Unternehmen, die sich in besonderem Maße für friedenserhaltende Maßnahmen im Rahmen der GPP engagieren, erhalten das Recht zur sichtbaren Nutzung des offiziellen GPP-Friedenssymbols – einer weißen Taube mit farblich gekennzeichnetem Schnabel – als öffentliches Zeichen ihres Beitrags:
    • Ab einer jährlichen Spende von mindestens 0,2 % des Unternehmensumsatzes: → Berechtigung zur Verwendung des Taubensymbols mit silbernem Schnabel („Silberne Ehre“)
    • Ab einer jährlichen Spende von mindestens 0,5 % des Unternehmensumsatzes: → Berechtigung zur Verwendung des Taubensymbols mit goldenem Schnabel („Goldene Ehre“)
  • Diese Firmen dürfen das jeweilige Symbol im Rahmen ihrer Außendarstellung – etwa auf Webseiten, Publikationen, Produkten, Kleidung, Buttons oder bei Veranstaltungen – sichtbar einsetzen.
  • Darüber hinaus sind sie bevorzugt berechtigt, an Ausschreibungen und öffentlichen Auftragsvergaben im Rahmen der GPP teilzunehmen.

Verwendung durch Bürger

  • Einzelpersonen, die einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag von mindestens USD 1,00 pro Monat oder USD 12,00 pro Jahr leisten, erhalten das Recht, das GPP-Friedenssymbol in seiner Grundform als sichtbares Zeichen ihrer persönlichen Beteiligung zu führen – z. B. auf Kleidung, Social Media, Buttons oder Seitenzahlen.
  • Diese Nutzung steht als Symbol für ihre Unterstützung friedensfördernder Maßnahmen und Ablehnung jeglicher Form von Aggression.

Verwendung der Spendengelder

  • Die Mitgliedsbeiträge dienen der Finanzierung ausschließlich für humanitäre Zwecke, insbesondere für:
    • die Versorgung mit Lebensmitteln,
    • Schul- und Berufsausbildungsmaßnahmen

in GPP-Mitgliedsstaaten mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen von unter USD 400, die der Einrichtung von SEZs zugestimmt haben.

Anhang 13: Schlusspassage des Sideletters zur GPP – Sonderentwicklungszonen (SEZs)

Dieser Sideletter stellt sicher, dass die Sonderentwicklungszonen (SEZs) der GPP:

  • effizient und digital gesteuert,
  • transparent kontrolliert und geprüft,
  • kulturell friedlich, sozial ausgewogen
  • sowie wirtschaftlich stabil und investorenfreundlich gestaltet werden.

Er ist integraler Bestandteil der Globalen Friedenspartnerschaft (GPP) und ergänzt die vertraglichen Grundlagen gemäß Artikel 9 und 16 des Hauptvertragswerks.

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